2. Leistungen, Vertragsabschluss und Werbekosten
2.1 Die DEDO Media GmbH erbringt für Unternehmen individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart schuldet die DEDO Media GmbH dem AG nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
2.2 Der AG hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der DEDO Media GmbH zu erbringen. Unterlässt der AG eine Mitwirkungshandlung, wie zum Beispiel das Kick-Off-Gespräch, und verhindert damit die Leistungserbringung durch die DEDO Media GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der DEDO Media GmbH unberührt.
2.3 Der AG muss der DEDO Media GmbH jeweils unverzüglich und für die DEDO Media GmbH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für Leistungen der DEDO Media GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Texte, Bilddateien sowie erforderliche Zugangsdaten zum Facebook-Werbekonto, zur Facebook-Seite etc.
2.4 Gegebenenfalls durch Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der AG zu tragen.
2.5 Dem AG ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook jederzeit und ohne Vorwarnung dazu berechtigt sind, Werbekonten zu sperren und Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die DEDO Media GmbH nicht verantwortlich. Die DEDO Media GmbH kümmert sich in diesem Fall jedoch um eine unverzügliche Wieder-Freischaltung des betroffenen Werbekontos / der betroffenen Werbekampagnen. Der Vergütungsanspruch der DEDO Media GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.
2.6 Die Werbemaßnahmen im Zuge der Personalsuche erfolgen im Namen des AG und über dessen Firmenprofil auf Facebook™. Die DEDO Media GmbH tritt somit nach außen ersichtlich nicht als externer Dienstleister auf. Sofern der AG noch kein bestehendes Firmenprofil hat, wird die DEDO Media GmbH dieses gemeinsam mit dem AG für die Werbemaßnahmen anlegen.
2.7 Die Werbekosten sind separat vom AG an Facebook zu begleichen. Die Höhe Werbebudgets wird vor jedem Vertragsabschluss gemeinsam besprochen.
2.8 Sofern die DEDO Media GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung Domains, Landeseiten oder Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den AG vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains, Landeseiten oder Webseiten über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.